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20. Februar 2023

Machen Sie Ihren Einfluss geltend

Als Aktionärin/Aktionär sind Sie viel mehr als nur stille Shareholder eines Unternehmens. Sie können auf dessen nachhaltige Entwicklung direkt Einfluss nehmen. Forma Futura unterstützt Sie dabei mit Abstimmungsempfehlungen für Generalversammlungen von Schweizer Unternehmen.

Sie haben sich für die Investition in nachhaltig agierende Unternehmen entschlossen. Damit möchten Sie auch mit der Ressource Geld Verantwortung übernehmen und Wirtschaft und Gesellschaft zukunftsfähig mitgestalten. Doch nicht nur Ihr Vermögen leistet dazu einen wertvollen Beitrag, auch Sie selbst können mit Ihrer Stimme zur nachhaltigen Transformation von Unternehmen beitragen. An den Generalversammlungen stellen Unternehmen den Aktionärinnen und Aktionären wichtige Entscheidungen zur Wahl.

Starker Partner für gemeinsame Ziele
Forma Futura bietet Ihnen Unterstützung und stellt Ihnen fundierte Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung, damit Sie Ihre Rechte als Aktionärin/Aktionär verantwortungsvoll wahrnehmen können. Für die Generalversammlungen sämtlicher Schweizer Unternehmen in Ihrem Portfolio erhalten Sie Abstimmungsempfehlungen. Doch wie kommen wir bei Forma Futura zu unseren Positionen?
Seit 2020 arbeiten wir dazu mit Ethos, der Schweizerischen Stiftung für nachhaltige Entwicklung zusammen. Ethos analysiert über 200 Generalversammlungen von Schweizer Unternehmen. Diese beruhen auf den Ethos Grundsätzen zur Corporate Governance und Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte. Im Verbund mit unseren eigenen Analysen und Richtlinien bilden diese Informationen die Grundlage für die Empfehlungen, welche wir unseren Kundinnen und Kunden zur Verfügung stellen. Konkret erhalten Sie für alle Abstimmungsthemen auf der Traktandenliste der jeweiligen Generalversammlung unsere Empfehlung für ein Ja- oder Nein-Votum, inklusive Begründung. Wenn wir also etwa für ein Nein bei der Wahl einer Person in den Verwaltungsrat stimmen, dann existieren in Bezug auf die vorgenannten Kriterien von unserer Seite ernsthafte Bedenken, dass diese Wahl einen positiven Effekt auf die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens hätte.

Schwerpunkte unserer Empfehlungen
Im Jahr 2022 haben wir Abstimmungsempfehlungen für 24 Schweizer Unternehmen erarbeitet.

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Die Quoten unserer Nein-Empfehlungen sind am höchsten bei den Themen Entlohnungspraxis, Qualität der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie bei der personellen Besetzung der Gremien, insbesondere der Diversität im Verwaltungsrat.

2022 Forma Futura Abstimmungsempfehlungen GV

Auch im Jahr 2022 blieb die Nein-Quote bezüglich der Vergütung gleich hoch. Das Traktandum zur retrospektiven Vergütung wurde in 35 Prozent der Fälle abgelehnt (Vorjahr: 33 Prozent), diejenigen für die prospektive zu 23 Prozent (gleichbleibend zum Vorjahr). Die Nein-Quote für den Jahresbericht respektive den Nachhaltigkeitsbericht blieb im Berichtsjahr bei 25 Prozent wie im Vorjahr.

Bei den Unternehmen, wo wir eine Ablehnung des Traktandums empfahlen, bemängelten wir insbesondere einseitige oder rein qualitative Zielsetzungen im Bereich Nachhaltigkeit, anekdotische Berichterstattungen und eine verspätete Veröffentlichung der Nachhaltigkeitsberichte erst nach der Generalversammlung. Diese Punkte haben wir auch im direkten Dialog mit den Unternehmen jeweils thematisiert, um zur Bewusstseinsbildung beizutragen.

Bei den Wahlen der Verwaltungsratsmitglieder blieb die Ablehnungsquote mit 18 Prozent fast gleich (Vorjahr: 15 Prozent). Gründe für Nein- Empfehlungen waren bei diesem Traktandum zu viele Verwaltungsratsmandate von bestimmten Personen, ein sehr hohes Alter oder eine aussergewöhnlich lange Dienstzeit.

Auch wenn die Abstimmungen an Generalversammlungen oft im Sinne der Konzernleitung ausfallen, nehmen Nein-Voten bei verschiedenen Traktanden stetig zu. So können Aktionär:innen eine wichtige Signalwirkung haben und zur Sensibilisierung eines Unternehmens für mehr Nachhaltigkeit beitragen.

Aktionärinnen und Aktionäre bestimmen mit: Generalversammlung im Überblick

Einladung und Bekanntgabe der Verhandlungsgegenstände der Generalversammlung
Die Einladung für die Generalversammlung ist der Aktionärin und dem Aktionär spätestens 20 Tage vor dem Versammlungstag zuzustellen oder im Schweizerischen Handelsamtsblatt zu publizieren. In der Einladung werden die Verhandlungsgegenstände und die Anträge des Verwaltungsrates und der Aktionärinnen und Aktionären bekanntgegeben.

Teilnahme an der Generalversammlung
Jede Aktionärin, jeder Aktionär ist berechtigt, an der Generalversammlung teilzunehmen oder sich durch eine andere Person vertreten zu lassen, welche in seinem Namen abstimmen kann. Damit verbunden ist das Recht, sich an der Generalversammlung zu den traktandierten Verhandlungsgegenständen zu äussern.

Bericht zur Klimastrategie
Eine wachsende Zahl von Anlegerinnen und Anlegern verlangt von CO2-intensiven Unternehmen, dass sie ihrer Generalversammlung in einer jährlichen Konsultativabstimmung den Bericht zur Klimastrategie unterbreiten («Say on climate»). Immer mehr Unternehmen tun dies auf freiwilliger Basis. Es ist daher notwendig, Kriterien zur Annahme zu definieren. Diese werden in den Abstimmungsempfehlungen vermehrt zur Anwendung kommen.


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Alice Balmer

Alice Balmer

Leiterin Nachhaltigkeitsresearch

«Ein respektvoller Umgang mit Ressourcen und Mitmenschen sind für mich Werte, die auch in der Finanzbranche zählen. Wir tragen die Verantwortung für eine weltweit intergenerative Gerechtigkeit zusammen»